Neue Relevanz von Supervision

Mit Inkrafttreten der ZMediatAusbV (erste Verordnung 2017, zweite Verordnung 2023) hat die Supervision zur Qualitätssicherung von Mediation für Mediator*innen an Bedeutung gewonnen.

Nun ist sie auch zwingende Voraussetzung für die Aus- und Fortbildung für Selbst-zertifizierte Mediator*innen.**

Supervision als Ressource

 Supervision bietet Mediator*innen die Möglichkeit, sich selbst, ihre Arbeit in einem Konfliktfall sowie den Einfluss von Rahmenbedingungen in einem Mediationssetting  systematisch zu reflektieren.

Die Supervision als Methode ist somit eine wertvolle Ressource, um Kompetenzen weiterzuentwickeln und  Schwierigkeiten in der Arbeit als Mediator*innen reflektiert begegnen zu können. Durch die Reflexions- und Analysearbeit mit einem Supervisor/ einer Supervisorin können neue Blickwinkel und Sehweisen auf Mediationsfälle sowie auf das eigene mediatorische Handeln entstehen.

Zielstellungen bei einer Supervision

Wir, das Team der Schule für Interkulturelle Mediatoren, sind ausgebildete Supervisoren und bieten mediationsbezogene Supervisionen an. Wir greifen hierbei konkrete Fragestellungen der Mediatoren auf. Diese können sich auf die Auswahl und Anwendung von Methoden beziehen, auf die Prozessgestaltung, auf die Falldynamik oder auf die verschiedenen Perspektiven, etwa der am Prozess beteiligten Personen oder Systeme. Als mediationserfahrene Supervisoren möchten wir Sie im Rahmen einer gemeinsamen Reflexion in ihrer Arbeit begleiten und Sie dabei unterstützen,
  • Ihre Rolle in einem Mediationsfall zu finden und zu überprüfen,
  • sich durch einen Erkennens-, Lern- und Verstehensprozess neue Handlungsperspektiven zu erschließen,
  • Prozessgestaltung und Arbeitsbeziehungen zu optimieren, die Qualität der eigenen Vermittlungsarbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln,
  • eigene Ressourcen zu erkennen, um sie in schwierigen Situationen und eskalierten Konflikten nutzen zu können.

Modus & Terminabsprache

Die Schule für Interkulturelle Mediatoren bietet individuelle Supervisionen für Mediator*innen gemäß der  ZMediatAusbV an. Nach Auswahl eines geeigneten und verfügbaren Supervisors der Schule wird gemeinsam ein Termin per E-Mail vereinbart.

Wir bieten Supervision für (international tätige/interkulturell arbeitende) Mediator*innen per Telefon, Zoom oder Skype an, damit durch die Unabhängigkeit von Zeit und Ort eine höhere Flexibilität entsteht.

Eine Teilnahme an einer unserer Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen ist keine Voraussetzung für eine Supervision!

Teilnahmegebühr inkl. Unterlagen

Die Kosten für eine Supervisionssitzung betragen 149,- € inklusive Supervisionsprotokoll.

** Wichtige Anmerkungen

Insgesamt müssen Mediator*innen mindestens fünf von ihnen selbst durchgeführte (Co-)Mediationen supervidieren lassen. Schon im Rahmen der Ausbildung (begleitend oder innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung) ist eine Einzelsupervision erforderlich (§ 2 Abs. 5 ZMediatAusbV). Zur Fortbildung muss der zertifizierte Mediator/ die zertifizierte Mediatorin innerhalb von zwei Jahren nach Ausbildungsabschluss mindestens vier Einzelsupervisionen wahrnehmen (§ 4 Abs. 1 ZMediatAusbV).

Inormieren Sie sich auf den Seiten des BMJ; auch zum neuen Entwurf (2023):

Verordnung über die Ausbildung als PDF

Anmeldung für einen Supervisionstermin

Nutzen Sie bitte für Ihren Wunsch eines Supervisionstermins das Nachricht-Formular.